Fachwortlexikon - K -
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Katasteramt
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Katasterbehörde das Liegenschaftskataster zu führen. Das Katasteramt ist zuständig für:
- die Einrichtung, Führung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
- die Einrichtung, die Erhaltung und den Nachweis der sonstigen Höhenfestpunkte und der Aufnahmepunkte
- die Liegenschaftsvermessungen
Kostenordnung
siehe Vermessungsgebühren- und Kostenordnung unter www.brandenburg.de

