Fachwortlexikon - V -
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Vermarkung, auch Abmarkung
Unter Vermarkung versteht man die Kennzeichnung von Grenzpunkten. Diese Kennzeichnung kann mit verschiedenen Vermarkungsarten (z. B. Grenzsteine, Schlagsteine, Meißelzeichen, Rohre, Rohre mit Kunststoffkappe usw.) erfolgen.
Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz
Vermessungsgebühren und Kostenordnung
Vermessungsunterlagen
Die Vermessungsunterlagen werden vom Vermessungsbüro für die Vermessung von Grundstücken beim Kataster- und Vermessungsamt beantragt. Sie enthalten Angaben über vorangegangene Vermessungsarbeiten an dem betreffenden Grundstück sowie Eigentümernachweise und Verzeichnisse von Lage- und Höhenpunkten des amtlichen Bezugssystem. Die Kosten für die Vermessungsunterlagen sind in der Gebührenordnung festgelegt. Sie werden vom Vermessungsbüro verauslagt und später dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Vorabzug
Ein Vorabzug eines Lageplanes ist ein amtlicher Lageplan oder ein einfacher Lageplan ohne Projekteintragung. Es werden in absehbarer Zeit die Angaben des Architekten ergänzt. Dazu zählen z. B. die Festlegung des geplanten Gebäudes nach Lage und Höhe, Angaben über Stellplätze, Carport, Garagen, Abwassersammelgruben oder ähnliche neu zu errichtende Baulichkeiten.
Vorbescheid
Der Vorbescheid wird wie die Baugenehmigung vom Bauordnungsamt erteilt. Er dient der Klärung einzelner Fragen des Bauvorhabens. Dazu müssen beurteilungsfähige Unterlagen, insbesondere Umgebungs- und Lageplan, eingereicht werden. Die im Vorbescheid für den Bauherrn positiv beschiedenen Fragen dürfen im Baugenehmigungsverfahren nicht als Ablehnungsgrund für eine spätere Baugenehmigung herangezogen werden, es sei denn, der Bauantrag weicht wesentlich von den entschiedenen Punkten ab.
Vermarkung, auch Abmarkung
Unter Vermarkung versteht man die Kennzeichnung von Grenzpunkten. Diese Kennzeichnung kann mit verschiedenen Vermarkungsarten (z. B. Grenzsteine, Schlagsteine, Meißelzeichen, Rohre, Rohre mit Kunststoffkappe usw.) erfolgen.
Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz
Vermessungsgebühren und Kostenordnung
Vermessungsunterlagen
Die Vermessungsunterlagen werden vom Vermessungsbüro für die Vermessung von Grundstücken beim Kataster- und Vermessungsamt beantragt. Sie enthalten Angaben über vorangegangene Vermessungsarbeiten an dem betreffenden Grundstück sowie Eigentümernachweise und Verzeichnisse von Lage- und Höhenpunkten des amtlichen Bezugssystem. Die Kosten für die Vermessungsunterlagen sind in der Gebührenordnung festgelegt. Sie werden vom Vermessungsbüro verauslagt und später dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Vorabzug
Ein Vorabzug eines Lageplanes ist ein amtlicher Lageplan oder ein einfacher Lageplan ohne Projekteintragung. Es werden in absehbarer Zeit die Angaben des Architekten ergänzt. Dazu zählen z. B. die Festlegung des geplanten Gebäudes nach Lage und Höhe, Angaben über Stellplätze, Carport, Garagen, Abwassersammelgruben oder ähnliche neu zu errichtende Baulichkeiten.
Vorbescheid
Der Vorbescheid wird wie die Baugenehmigung vom Bauordnungsamt erteilt. Er dient der Klärung einzelner Fragen des Bauvorhabens. Dazu müssen beurteilungsfähige Unterlagen, insbesondere Umgebungs- und Lageplan, eingereicht werden. Die im Vorbescheid für den Bauherrn positiv beschiedenen Fragen dürfen im Baugenehmigungsverfahren nicht als Ablehnungsgrund für eine spätere Baugenehmigung herangezogen werden, es sei denn, der Bauantrag weicht wesentlich von den entschiedenen Punkten ab.

